Für die meisten Menschen umfasst eine Treppe fast schon selbstverständlich neben den Treppenstufen auch einen Handlauf. Dieses typische Bild ist auch durchaus verständlich, denn eine Treppe muss einen Handlauf haben, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Stufen hat. Meist ist dies ab drei Stufen der Fall, einige Landesbauverordnungen schreiben einen Handlauf aber auch erst ab fünf Stufen vor. Nachdem die meisten Treppen nun aber mehr als drei Stufen haben, sind Treppen ohne Handlauf sehr selten anzutreffen. Neben der Vorgabe, dass überhaupt ein Handlauf vorhanden sein muss, gibt es außerdem weitere Vorschriften, die beispielsweise die Höhe regeln, in der ein Handlauf angebracht sein muss.

Der Handlauf für Treppen – was ist das eigentlich?

Sehr viele setzen den Handlauf mit dem Treppengeländer gleich, sind also der Ansicht, dass beide Begriffe den gleichen Teil einer Treppe beschreiben. Dies ist so allerdings falsch. Der Handlauf ist nämlich lediglich eine Art Haltegriff und damit die Vorrichtung, an der sich eine Person festhalten kann, wenn sie die Treppe begeht. Das Geländer wiederum bildet die seitliche Absperrung einer Treppe und setzt sich aus den Pfosten, der Geländerfüllung und dem Handlauf zusammen. Die Pfosten sind die senkrechten Stützen des Geländers, die Geländerfüllung ist der Bereich zwischen den Pfosten. Dabei kann die Geländerfüllung aus senkrechten Stäben oder waagerechten Verstrebungen bestehen oder auch eine geschlossene Fläche aus beispielsweise Glas- oder Metallplatten sein. Die Verwechslung zwischen Geländer und Handlauf erklärt sich vermutlich damit, dass der Handlauf sehr häufig den oberen Abschluss des Treppengeländers bildet. Allerdings kann der Handlauf genauso gut auch als eigenständiges Bauteil an der Wand befestigt sein. In öffentlichen Gebäuden ist es ab einer bestimmten Treppenbreite sogar vorgeschrieben, dass auf beiden Seiten ein Handlauf vorhanden sein muss. Aber auch im Privatbereich kann es sinnvoll sein, einen zweiten Handlauf an der Wand zu befestigen, um so die Treppe beidseitig mit einem Haltegriff auszustatten.

Handlauf für Treppen

 

Der Handlauf für Treppen – warum er so wichtig ist

1.)Der Handlauf und das Treppengeländer sind in erster Linie für die Sicherheit wichtig. Durch den Handlauf ist die Möglichkeit gegeben, sich beim Treppensteigen festzuhalten, das Treppengeländer kann Stürze von der Treppe verhindern. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen daher auch die Verordnungen eingehalten werden, die für das jeweilige Bundesland gelten. Hier gibt es zwar kleinere Unterschiede, aber prinzipiell gilt, dass ein Handlauf ab drei bis fünf Stufen verbindlich ist. Dabei sollte der Handlauf in einer Höhe von 90cm angebracht, möglichst durchgehend befestigt und gut zu greifen sein. Bildet der Handlauf den oberen Abschluss eines Treppengeländers, ist sinnvoll, die Abstände zwischen den Geländefüllungen kleiner als 12cm zu wählen. Dadurch ist nämlich sichergestellt, dass selbst kleine Kinder nicht zu dem Versuch verleitet werden, zwischen den Füllungen hindurch zu klettern. Sehr wichtig bei einem Handlauf, ebenso wie bei einem Treppengeländer, ist aber auch die Stabilität. Der beste Handlauf bringt schließlich nichts, wenn er bei Belastung bricht oder sich aus seiner Verankerung löst. Damit sich niemand die Finger einklemmen kann, sollte der Abstand zwischen Handlauf und Wand mindestens 4cm betragen.

2.)Aus welchem Material der Handlauf besteht, bleibt dem Geschmack des Bauherren überlassen. In den meisten Fällen werden Handläufe aus Holz, aus Metall oder aus Kombinationen aus diesen beiden gefertigt, passend oder in bewusstem Kontrast zur Treppe. Möglich sind aber beispielsweise auch Handläufe aus Kunststoff oder aus festen, seilähnlichen Materialien.

Und hier noch einige Beispiele, wie eine Treppe mit Geländer und Handlauf aussehen kann.