Ein neu errichtetes Eigenheim, dass keinerlei Mängel aufweist, ist eigentlich eher die Ausnahme. Viele Mängel sind dabei tatsächlich nur so minimal, dass sich der Bauherr keine großen Gedanken oder Sorgen machen muss und die Kleinigkeiten ruhigen Gewissens vernachlässigen kann. Aber es gibt auch solche Baumängel, die deutlich ins Gewicht fallen und den Bauherren nicht nur sehr ärgern, sondern auch richtig viel Geld kosten können.

Die Definition – wann ein Baumangel vorliegt

Inhaltsübersicht:

Es gibt einige Fehler, die nicht nur immer wieder vorkommen, sondern sogar vergleichsweise häufig auftreten. Allerdings muss zunächst einmal zwischen einem Baumangel und einem Bauschaden unterschieden werden. Von einem Bauschaden wird gesprochen, wenn das Bauwerk Veränderungen aufweist, die sein Aussehen, seine Lebensdauer, seine Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit oder seine Standsicherheit beeinträchtigen. Bauschäden können den Wert eines Gebäudes teils deutlich mindern und es kann sehr kostspielig sein, Bauschäden zu beheben. In den meisten Fällen sind Bauschäden die Folge von Baumängeln, die entweder nicht erkannt oder falsch oder zu spät behoben wurden. Bei einen Baumangel wiederum handelt es sich laut Definition um eine unzureichende Leistung, die einen Schaden zur Folge haben kann und durch die der Zustand des Gebäudes nicht dem Standard entspricht, der im Rahmen der Bauvorgaben vereinbart wurde.

 

Die häufigsten Baumängel – darauf sollte der Hausherr achten

Die Liste der möglichen Baumängel ist sehr lang und überaus vielfältig. Der Hausherr kann sich jedoch viel Ärger und Frust ersparen, wenn er zumindest die Baumängel kennt, die am häufigsten auftreten. Zu diesen Baumängeln gehören folgende:

  • Risse in Mauerwerk oder Putz. Bei vielen Baustoffen handelt es sich um moderne und komplexe Produkte, die exakt nach Vorgabe verarbeitet werden müssen. Erfolgt die Verarbeitung nicht sachgemäß, werden ungeeignete Baustoffe eingesetzt oder werden Materialien miteinander kombiniert, die nicht zusammenpassen, können Risse in Mauerwerk oder Putz die Folge sein.
  • Undichte Dampfsperre. Eine Dampfsperre hat die Aufgabe, Bauteile, die hinter ihr liegen, vor Luftfeuchtigkeit zu schützen. Weist die Dampfsperre Lecks auf, kann Feuchtigkeit in die Bauteile eindringen und in der Folge drohen nicht nur Wärmeverluste, sondern auch Schimmelbefall. Gleiches gilt, wenn Anschlüsse falsch ausgeführt oder die Dampfsperre beim Einbau von beispielsweise einer Bodeneinschubtreppe beschädigt wird.
  • Undichter Keller. Für einen undichten und feuchten Keller kann es viele verschiedene Gründe geben, angefangen bei Planungs- oder Materialfehlern bis hin zu einer unsachgemäßen Ausführung. Ärgerlich und vor allem teuer ist ein solcher Baumangel aber immer, denn die Reparatur- und Sanierungskosten bewegen sich im Normalfall im fünfstelligen Bereich.
  • Risse in Estrich und Holz. Risse im Estrich entstehen dann, wenn die Dehnungsfugen an angrenzende Bauteile fehlerhaft, zu klein dimensioniert oder an falschen Stellen ausgeführt wurden. Risse in Holz sind vielfach die Folge, wenn Holz verbaut wurde, das zu viel Restfeuchtigkeit enthält. Beim Trocknen schrumpft das Holz dann und es bilden sich Risse, die nicht nur unschön aussehen, sondern auch die Stabilität beinträchtigen können. Vor allem bei tragenden Holzteilen kann dies ein echtes Sicherheitsrisiko sein.
  • Fehlerhafte Entwässerung der Außenanlagen. Im Bereich der Außenanlagen gibt es eine Reihe möglicher Fehler. Hierzu gehören unter anderem falsches Anfüllmaterial, eine unsachgemäße Verdichtung, die nicht eingehaltene Geländehöhe, verlegte Beläge mit Gefälle zum Haus hin oder keine optimale Entwässerung von Kellertreppen. Teilweise wird auch schlichtweg vergessen, einen Wasserablauf anzuschließen.
  • Undichte Installationen. Zu den häufigsten Baumängeln im Zusammenhang mit Installationen gehören fehlerhafte Dämmungen der Heizungs- und Wasserleitungen, undichte Lüftungsanlagen und mit wenig Sorgfalt ausgeführte Übergänge zwischen Putz und Fenstern oder Türen. Aber auch Beschädigungen von Mauerwerk, Decken oder Ringbalken bei der Montage und zu tief eingebrachte Versiegelungen sind recht häufig anzutreffen.

 

Baumängel wurden festgestellt – was nun?

Wurde ein Baumangel festgestellt, sollte auf jeden Fall ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden, um so unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Generell muss das Bauunternehmen die Möglichkeit erhalten, die Mängel zu beheben. Dabei werden die Mängel jedoch in drei Kategorien eingeteilt und aus der Einstufung ergibt sich dann auch die weitere Vorgehensweise:

  • Ist der Bauherr mit einer erbrachten Leistung nicht zufrieden, gilt dies noch nicht zwangsläufig als Mangel. Erfüllt die Leistung den vertraglich vereinbarten Standard, muss der Bauherr die Leistung hinnehmen, auch wenn er sich die Ausführung eventuell anders vorgestellt hat.
  • Wird eine Leistung als Baumangel eingestuft und lässt sie sich ohne unverhältnismäßig großen Aufwand beheben, hat der Bauherr das Recht, eine Nachbesserung zu fordern. Das Bauunternehmen ist im Gegenzug dazu verpflichtet, den Mangel zu beseitigen.
  • Wird eine Leistung zwar als Baumangel eingestuft, aber wäre der Aufwand verglichen mit dem möglichen Erfolg bei einer Nachbesserung unverhältnismäßig hoch, kann der Bauherr keine Behebung des Mangel verlangen. Stattdessen werden in einem solchen Fall die Abweichungen von den vereinbarten Standards in Geld ausgeglichen. Dieser Ausgleich wird dann als Minderwert bezeichnet.