Barrierefreier Hauseingang: Ein ausführlicher Ratgeber

Infos zu Barrierefreier Hauseingang
Ein barrierefreier Hauseingang stellt sicher, dass jeder Bewohner das Haus sicher erreichen und verlassen kann.

Wer mit zunehmendem Alter nicht mehr ganz so sicher auf den Beinen ist, einen Rollator nutzt oder im Rollstuhl sitzt, weiß ein barrierefreies Umfeld sehr zu schätzen. Denn je weniger Hürden vorhanden sind, desto leichter ist der Alltag zu bewältigen. Dabei fängt ein barrierefreies oder zumindest barrierearmes Umfeld schon mit dem Eingangsbereich an. Schließlich hilft eine Wohnung ohne Hindernisse wenig, wenn die Eingangstür zur unüberwindbaren Hürde wird. In diesem Beitrag erklären wir, welche Anforderungen ein barrierefreier Hauseingang erfüllen muss.

Viele Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Umfeld. Doch oft spielt die Gesundheit irgendwann nicht mehr richtig mit. Körperliche oder geistige Einschränkungen müssen zwar nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Bewohner seine vertraute Wohnung aufgeben muss. Aber häufig werden kleinere oder größere Umbauten notwendig, um den Wohnraum barrierearm und sicher zu gestalten.

Dabei betreffen die Arbeiten nicht nur die Wohnung selbst. Vielmehr fängt ein barrierefreier Wohnraum schon vor dem Hauseingang an. In diesem Ratgeber haben wir zusammengestellt, worauf es für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung ankommt.

Barrierefreie Türen und Eingänge im Allgemeinen

Inhaltsübersicht:

In einem barrierefreien Umfeld gilt generell, dass die Türen und Eingänge für alle Nutzer gut zu erkennen, leicht zu bedienen und sicher zu durchqueren sein müssen.

Dabei werden nicht nur Bewohner berücksichtigt, die wegen einer Gehbehinderung auf Hilfsmittel wie einen Rollator, Krücken oder den Rollstuhl angewiesen sind. Auch für Bewohner mit anderen körperlichen Einschränkungen, zum Beispiel einem eingeschränkten Sehvermögen, dürfen Türen nicht zur gefährlichen Hürde werden.

Grundsätzlich kennzeichnet sich eine barrierefreie Tür deshalb dadurch, dass sie

  • eindeutig als Wohnungs- oder Haustür zu erkennen ist, zum Beispiel durch eine klar sichtbare Farbgebung, eine gute Beleuchtung oder eine andere Bodenstruktur.
  • einfach zu bedienen ist, beispielsweise durch eine bequem erreichbare Türklinke oder einen elektrischen Türoffner.
  • sicher durchquert werden kann, weil es keine Schwelle oder hohe Stufe gibt.
  • breit genug ist, so dass auch eine Person mit Rollator oder im Rollstuhl problemlos durchfahren kann.

Verschiedene Arten von Türen

Bei Türen werden verschiedene Typen voneinander unterschieden. Dabei ergibt sich der Unterschied in erster Linie daraus, wie die Türen geöffnet werden:

  • Drehflügeltüren haben einen Flügel, der sich um eine vertikale Achse drehen lässt. Solche Türen sind in zwei Ausführungen erhältlich. So gibt es sie zum einen als Anschlagtüren. Hier stößt das Türblatt gegen einen Widerstand. Zum anderen gibt es sie als Pendel- oder Schwingtüren. Sie haben einen oder zwei Flügel, die beim Öffnen durchschwingen und anschließend wieder zurückfedern.
  • Schiebetüren werden zum Öffnen waagerecht zur Seite geschoben.
  • Falttüren haben ein mehrteiliges Türblatt, das zum Öffnen und Schließen ähnlich wie eine Ziehharmonika gefaltet werden kann.
  • Automatiktüren sind mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet, der sie öffnet und schließt.
  • Drehtüren drehen sich im Kreis. Sie haben Kammern und die Öffnung wird frei, wenn die jeweilige Kammer in der entsprechenden Position ist. Solche Türen finden sich hauptsächlich in Einkaufszentren, Hotels und öffentlichen Gebäuden.
Menschen mit eingeschränkter Mobilität können Drehtüren und Pendeltüren nur schwer passieren. Für eine barrierefreie Gestaltung sind diese Türen deshalb nicht geeignet.

Barrierefreie Hauseingänge und Türen nach DIN 18040-2

Beim barrierefreien Bauen und Wohnen dient die DIN-Norm 18040-2 als Grundlage. Sie gibt vor, wie Wohnungen, Wohngebäude und Außenanlagen geplant, gestaltet und ausgestattet sein sollten, damit eine Barrierefreiheit gegeben ist.

Dabei unterscheidet die Norm zwischen barrierefreien Wohnungen und zwischen Wohnraum, den Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzen können. Letzterer erfüllt alle Vorgaben für eine barrierefreie Gestaltung und weist zusätzlich dazu weitere Eigenschaften auf, die speziell für Rollstuhlfahrer wichtig sind.

Barrierefreier Zugang und Hauseingang

Eine barrierefreie Gestaltung des Wohnumfelds fängt schon vor der Haus- oder Wohnungstür an. Denn damit der Wohnraum barrierefrei ist, muss ihn der Bewohner ohne Hindernisse erreichen können. Schließlich soll der Bewohner seine behindertengerechte Wohnung nicht nur nutzen können. Genauso wichtig ist, dass er sie möglichst ohne fremde Hilfe betreten und verlassen kann.

Ein barrierefreier Hauseingang braucht deshalb zunächst einmal ausreichend breite Zuwege. Diese sollten so breit sein, dass es auch dann keine Schwierigkeiten gibt, wenn sich zwei Bewohner mit Rollator oder Rollstuhl begegnen.

Außerdem sollte ein barrierefreier Hauseingang nach Möglichkeit ohne Stufen oder Treppen auskommen. Geht das nicht, sollte es eine Rampe geben. Eine gute Alternative zu einer Rampe kann aber auch ein Treppenlift sein. Durch einen Plattform-Lift zum Beispiel kann ein Rollstuhlfahrer oder ein Rollator-Nutzer den Höhenunterschied überwinden, ohne dass er selbst viel Kraft aufwenden muss.

Weitere Anforderungen, die die DIN-Norm für einen barrierefreien Hauseingang vorgibt, sind unter anderem folgende:

  • Gehwege müssen gut zu finden und rund um die Uhr beleuchtet sein.
  • Menschen mit sensorischen Einschränkungen müssen sich sicher orientieren können. Dazu tragen zum Beispiel Farben mit starken Kontrasten, unterschiedliche Bodenbeläge, Kantensteine als Begrenzungen oder akustische Signale bei.
  • Der Eingangsbereich muss einen Schutz vor der Witterung bieten.
  • Vor den Türen muss es ausreichend große Bewegungsflächen geben.
  • Die Türklinken sollten bogenförmig sein, die Form eines Us haben oder aus senkrechten Bögen bestehen. Das erleichtert Bewohnern, die motorisch eingeschränkt sind oder nicht mehr gut sehen, die Handhabung.

Optimal ist, wenn sich eine Haustür automatisch öffnet und schließt, bei Bedarf mit einer entsprechenden Verzögerung. Außerdem sollte es im Eingangsbereich eine Briefanlage, die Klingel und eine Gegensprech- oder Videoanlage geben.

Barrierefreie Türen in und außerhalb der Wohnung

Für alle Türen gilt, dass sie deutlich wahrzunehmen, einfach zu bedienen und sicher zu durchqueren sein müssen. Sonst dürfen sie sich nicht barrierefrei nennen. Die DIN 18040-2 unterscheidet aber noch einmal zwischen Türen außerhalb der Wohnung und Türen, die sich innerhalb der Wohnung befinden.

Eine barrierefreie Tür außerhalb der Wohnung, beispielsweise im Bereich des Hauseingangs oder im Hausflur, muss folgenden Vorgaben gerecht werden:

  • Die lichte Breite muss mindestens 90 cm und die lichte Höhe mindestens 205 cm betragen. Die Leibung darf eine Tiefe von 26 cm nicht unterschreiten.
  • Vor einer Drehflügeltür muss es eine 150 x 150 cm große Bewegungsfläche geben. Gleiches gilt, wenn sich gegenüber von der Tür eine Wand befindet.
  • Der Drücker oder Griff der Tür muss in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Außerdem muss der Abstand zu anderen Bauteilen oder Ausstattungselementen mindestens 50 cm betragen.
  • Der Türspion muss sich auf einer Höhe von 120 cm befinden, damit er auch für einen Rollstuhlfahrer nutzbar ist.
  • Beschilderungen müssen in einer Höhe von 120 bis 140 cm angebracht werden.
  • Untere Türanschläge sind nicht zulässig, Schwellen sollten vermieden werden. Lassen sich Schwellen aus technischen Gründen nicht umgehen, dürfen sie maximal 2 cm hoch sein.

Innerhalb der Wohnung muss eine barrierefreie Tür eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 205 cm haben. Außerdem muss sich die Tür mit einem geringen Kraftaufwand öffnen und schließen lassen.

Info-Box

Was die Breite der Tür angeht, unterscheidet die DIN-Norm die Anforderungen zum einen danach, wo sich die Tür befindet. Zum anderen macht es einen Unterschied, ob die Tür barrierefrei oder zusätzlich dazu auch rollstuhlgerecht sein soll. Dabei gilt:

  • Außerhalb der Wohnung müssen Türen grundsätzlich mindestens 90 cm breit sein.
  • Innerhalb der Wohnung ist Barrierefreiheit gegeben, wenn die Tür mindestens 80 cm breit ist.
  • Damit eine Tür innerhalb der Wohnung rollstuhlgerecht ist, muss sie eine Breite von mindestens 90 cm haben.

Rampen für einen barrierefreien Hauseingang

Nicht nur größere Absätze, Stufen oder Treppen können für Personen mit eingeschränkter Mobilität zum Hindernis werden. Vielmehr kann schon eine Tür- oder Bodenschwelle eine große und gefährliche Hürde sein. Eine Rampe kann dann zuverlässig Abhilfe schaffen.

Bei Rampen gibt es verschiedene Systeme. Welche Art von Rampe notwendig ist, richtet sich nach dem Hindernis und dem Einsatzort. Doch auch die Belastung und das Gewicht, das die Rampe tragen muss, sind wichtige Punkte.

Grundsätzlich müssen Rampen aus einem belastbaren Material gefertigt sein. Andernfalls halten sie zum Beispiel dem Gewicht von einem Elektro-Rollstuhl nicht stand. Aus diesem Grund bestehen Rampen oft aus Stahl oder Aluminium.

Irgendwelche Eigenkonstruktionen aus Holz sind nicht geeignet! Auch nicht als provisorische Übergangslösung.

Außerdem muss eine Rampe rutschfest sein. Vor allem bei einer Rampe im Außenbereich ist das sehr wichtig. Denn auch wenn es zum Beispiel regnet oder schneit, muss die Rampe sicher befahrbar sein.

Flächenrampe oder Schienenrampe

Rampen lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen. Die erste Variante sind die sogenannten Flächenrampen. Wie der Name schon andeutet, besteht eine Flächenrampe aus einer durchgehenden, breiten Fläche. Sie ist stabil und bequem zu befahren.

Allerdings ist sie durch ihre Bauart entsprechend groß und schwer. Deshalb bietet sich eine Flächenrampe in erster Linie dann an, wenn die Rampe vor Ort fest eingebaut werden soll.

Die andere Variante sind Schienenrampen. Eine Schienenrampe besteht in aller Regel aus zwei Aluminiumschienen, die parallel nebeneinander verlaufen. Damit die Rampe sicher befahren werden kann, ist die Fahrfläche rutschhemmend gestaltet. Außerdem haben die Schienen an den Seiten etwas höhere Kanten.

Eine Schienenrampe ist handlich und vergleichsweise leicht. Sie kann schnell auf- und abgebaut und problemlos transportiert werden. Deshalb eignet sie sich auch als mobile Rampe für unterwegs.

Rollstuhlrampe bei Treppen

Für Rollstuhlfahrer und Menschen, die nicht mehr ganz so sicher auf den Beinen sind, sind Treppen im alltäglichen Leben eine recht große Herausforderung. Ein barrierefreier Hauseingang und Zugang zur Wohnung lässt sich für sie mit einer sogenannten Stufenrampe umsetzen.

Eine Rampe, die mehrere Stufen überwindet, muss aber ziemlich lang sein. Sonst wird die Steigung zu groß und die Auffahrt dadurch zu anstrengend. Gleichzeitig muss das Material, aus dem die Rampe besteht, mit zunehmender Länge umso robuster sein. Weil eine Rollstuhlrampe für Treppen dadurch meist ein hohes Eigengewicht hat, wird sie in erster Linie für einen festen Einbau verwendet.

Bei Treppen mit mehreren Absätzen ist ein Rampensystem aus Modulen eine gute Wahl. Hier können die Elemente so zusammengesetzt werden, wie es vor Ort notwendig ist. Auf diese Weise kann die Rampe dann zum Beispiel auch um die Ecke gehen. Muss der Bewohner nur zwei Stufen überwinden, reicht meist eine einteilige Stufenrampe aus.

Die Vorgaben der DIN-Norm für Rollstuhlrampen

Für Mietwohnungen und den öffentlichen Bereich schreibt die DIN 18040 die Richtlinien für eine Rollstuhlrampe vor. Demnach müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:

  • maximal sechs Prozent Steigung
  • 150 x 150 cm große Bewegungsfläche am Anfang und am Ende der Rampe
  • mindestens 150 cm großes Zwischenpodest bei einer Rampenlänge ab sechs Metern
  • Seitenkanten mit 10 cm hohen Radabweisern; verläuft die Rampe direkt an einer Wand, muss die Schiene dort keine seitlichen Begrenzungen haben
  • Handläufe auf beiden Seiten, die einen Durchmesser von 3 bis 4,5 cm haben und in einer Höhe zwischen 85 und 90 cm montiert sind
  • Breite von mindestens 120 cm
  • bei einer Rampe im Freien muss die Entwässerung sichergestellt sein

Wenn Sie bei sich Zuhause nachträglich eine Stufenrampe einbauen, müssen Sie diese Vorgaben nicht einhalten. Teilweise ist das bei einem barrierefreien Umbau auch gar nicht möglich. Trotzdem können die Vorgaben der Norm gute Anhaltspunkte liefern, um den Eingangsbereich so sicher und bequem wie möglich zu gestalten.

Die Länge und die Steigung einer Rampe berechnen

Damit Sie ermitteln können, welche Maße eine Rollstuhlrampe in Ihrem Fall haben muss, brauchen Sie drei Daten, nämlich

  • das Gefälle,
  • die Länge der Rampe und
  • die Höhe der Treppe.

Das wichtigste Maß dabei ist die Höhe, die mithilfe der Rampe überwunden werden soll. Haben Sie diesen Wert ausgemessen, können Sie entweder eine Steigung auswählen und auf dieser Basis die Länge der Rampe ausrechnen. Oder Sie prüfen, wie viel Platz vorhanden ist. Im zweiten Schritt können Sie dann ermitteln, wie groß das Gefälle wird.

Die Formeln für die Berechnung lauten so:
Grafik zu Barrierefreier Hauseingang

Barrierefreier Hauseingang mit Lift statt Rampe

Durch jeden Zentimeter Höhe, den die Rampe überwinden soll, steigt ihre Länge deutlich. Wenn dazu noch die vorgeschriebene Steigung von sechs Prozent nicht überschritten werden soll, ist der Einbau einer Rampe oft nicht mehr sinnvoll.

Häufig scheitert der Plan nämlich allein schon daran, dass gar nicht genug Platz da ist. Immerhin müsste eine DIN-gerechte Rampe bei einer 36 cm hohen Treppe sechs Meter lang und mindestens 120 cm breit sein. Dazu kommen dann noch die Bewegungsflächen im Einfahr- und Ausfahrbereich. Und bei einer sechs Meter langen Rampe wäre zudem ein Zwischenpodest notwendig.

Die bessere Alternative ist dann oft ein Treppenlift. Ein Plattform- oder Hublift erfordert viel weniger Platz. Außerdem kann der Bewohner durch den Lift sicher und ohne Kraftanstrengung auch hohe, lange oder steile Treppen überwinden.

Kosten und Zuschüsse für einen barrierefreien Hauseingang

Wie teuer ein barrierefreier Hauseingang wird, hängt zum einen von den baulichen Gegebenheiten und zum anderen vom Bedarf der Bewohner ab. Reicht es zum Beispiel aus, dass Sie lediglich eine Türschwelle beseitigen lassen, werden die Kosten zwischen 100 und 200 Euro liegen.

Muss hingegen die Haustür samt Sturz verbreitert werden und möchten Sie eine Tür mit elektrischem Antrieb und eine Rollstuhlrampe oder einen Lift einbauen lassen, kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen.

Wenden Sie sich deshalb an mehrere Fachunternehmen und holen Sie sich Kostenvoranschläge ein. Ein Experte kann Sie beraten und Ihnen aufzeigen, welche Maßnahmen sinnvoll und welche Arbeiten notwendig sind. Und weil es auch beim barrierefreien Bauen große Preisunterschiede gibt, sollten Sie immer mehrere Angebote miteinander vergleichen.

Mögliche Förderungen und Zuschüsse

Ganz alleine müssen Sie die Kosten aber nicht stemmen. Denn der Staat fördert das barrierefreie Wohnen und Bauen. So gibt es zum Beispiel bei der KfW-Bank Förderprogramme, die zusammen mit der Bundesregierung aufgelegt wurden:

  • Der Investitionszuschuss 455-B fördert Umbauten, die Barrieren in der Wohnung abbauen und den Wohnkomfort erhöhen. Im Rahmen dieses Programms können Sie einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro bekommen.
  • Als Alternative zum Zuschuss gibt es den Kredit 159. Die Förderung unterstützt altersgerechte Umbauen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort steigern oder den Schutz vor Einbrüchen erhöhen. Die Kreditsumme kann maximal 50.000 Euro betragen. Das Besondere an dem Kredit sind die sehr günstigen Konditionen.

Neben den Förderungen der KfW-Bank gibt es auch auf Landes- und teils Kommunalebene Programme für barrierefreies Bauen und Wohnen. Informieren Sie sich deshalb, ob und auf welche Förderprogramme Sie zurückgreifen können.

Ein weiterer Ansprechpartner kann die Pflegekasse sein. Muss der Wohnraum angepasst werden, beteiligt sich die Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 Euro an den Kosten. Voraussetzung ist aber, dass der Bewohner einen Pflegegrad hat. Außerdem muss die Maßnahme entweder die Selbstständigkeit des Bewohners fördern oder seine Pflege erleichtern.

Hilfsmittel wie eine Rampe oder ein Lift können außerdem ein Heilmittel sein. In diesem Fall übernimmt oder bezuschusst unter Umständen die Krankenversicherung die Kosten.

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