Bei einem Bodenbelag geht es nicht nur um den praktischen Nutzen, sondern auch um den Komfort und die Optik. Ihre Wohnung ist schließlich Ihr ganz persönlicher Raum, den Sie individuell für sich einrichten, in dem Sie sich wohlfühlen und in den Sie sich gerne zurückziehen. Und bloß weil Sie ein Handicap haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie wie in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik wohnen müssen. Trotzdem gibt es ein paar Punkte, an die Sie denken sollten, wenn Sie einen Bodenbelag auswählen.
Ein rollstuhlgerechter Bodenbelag – Was heißt das eigentlich?
Den einen, einzigen Bodenbelag, der alle für Rollifahrer und gehbehinderten Menschen optimal geeignet ist, gibt es nicht. Denn an einen Bodenbelag können ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Wenn Sie eine Gehbehinderung haben, wird für Sie sehr wichtig sein, dass der Bodenbelag möglichst rutschsicher ist. Haben Sie nicht allzu viel Kraft, brauchen Sie einen Bodenbelag mit eher geringem Rollwiderstand. Sonst wird es schnell zu anstrengend. Vielleicht setzen Sie sich gerne auf den Fußboden, wenn Sie es sich beispielsweise so richtig gemütlich machen oder mit Ihren Kindern spielen wollen. Dann werden Sie einen Bodenbelag vorziehen, der weich und warm ist oder mit einer Fußbodenheizung kombiniert werden kann. Sind Sie mit einem elektrischen Rollstuhl oder mit Ihrem Straßenrollstuhl auch in den Wohnräumen unterwegs, sollte der Bodenbelag robust, strapazierfähig und besonders leicht zu reinigen sein. Wie Sie schon an diesen wenigen Beispielen sehen, hängt der ideale Bodenbelag von Ihren Bedürfnissen ab. Und dann kommt natürlich noch Ihr eigener Geschmack dazu.
Ihren Privatbereich können Sie letztlich so gestalten, wie es Ihnen am besten gefällt und Ihren Anforderungen am ehesten entspricht. Allerdings gibt es durchaus Normen. Diese Normen beziehen sich auf barrierefreie Wohnräume und öffentliche Einrichtungen. Barrierefrei heißt, dass jeder die Räume oder Anlagen selbstständig und weitgehend ohne fremde Hilfe nutzen kann. Egal welche Art von Handicap er hat. Die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern werden also genauso berücksichtigt wie jene von beispielsweise sehbehinderten Menschen oder Personen in fortgeschrittenem Alter. Maßgeblich ist heute die DIN 18040, die die früheren Normen DIN 18024 und DIN 18025 abgelöst hat: Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen und Teil 3 für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Nach diesen Normen sind die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie, behindertengerechte Bodenbeläge folgende:
- Die Bodenbeläge müssen bei jeder Witterung leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begangen und befahren werden können. Leicht begeh- und befahrbar bedeutet, dass es sich um feste Bodenbeläge handeln muss. Der Rollstuhl, der Rollator oder die Krücken dürfen keine Rillen oder Dellen hinterlassen. Erschütterungsarm heißt, dass die Oberfläche eben sein muss. Absätze und Stolperkanten sollten vermieden werden; Türschwellen sind nur zulässig, wenn sie technisch unbedingt nötig sind, und dürfen dann höchstens 2cm hoch sein. Bei Pflaster sollten die Fugen möglichst schmal und vollständig verfüllt sein. Eine gefahrlose Begeh- und Befahrbarkeit bezieht sich auf mögliche Löcher, Mulden und andere Gefahrenquellen. So sollte es keine Stolperfallen geben, die Sicht sollte nicht behindert sein und es muss für eine ausreichende Rutschhemmung gesorgt werden.
- Die Bodenbeläge müssen reflexionsarm sein. Deshalb sollten Bodenbeläge mit glatten und glänzenden Oberflächen vermieden werden.
- Die Bodenbeläge müssen rutschhemmend sein. Dafür ist in Bereichen, in denen die geringsten Anforderungen gelten, mindestens eine Rauigkeit von R 9 vorgeschrieben. Zu diesen Bereichen gehören beispielsweise Eingangsbereiche, Aufenthaltsräume und Innentreppen. In allen anderen Bereichen und vor allem in Nassbereichen müssen Bodenbeläge mit einer Rauigkeit ab R 10 aufwärts verlegt werden.
- Die Bodenbeläge müssen rollstuhlgeeignet sein. Bei elastischen und textilen Bodenbelägen verwenden die Hersteller statt rollstuhlgeeignet meist die Bezeichnung stuhlrollengeeignet. Diese Angabe bezieht sich dann zwar auf Büro- und Schreibtischstühle, wird aber auch den Anforderungen von Rollstühlen gerecht.
- Die Bodenbeläge müssen fest verlegt sein. Fest verlegt heißt, dass der Bodenbelag vollflächig mit dem Untergrund verklebt ist. Dadurch wird verhindert, dass er verrutscht oder Wellen bildet.
- Die Bodenbeläge dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen. Ist dies bei einem Bodenbelag nicht oder nicht ausreichend sichergestellt, muss er leitfähig verlegt und geerdet oder nachträglich beschichtet und versiegelt werden.
- Wege dürfen eine Längsneigung von höchstens 3 Prozent haben. Liegt sie zwischen 3 und 6 Prozent, sind in Abständen von höchstens 10 Metern Zwischenpodeste mit höchstens 3 Prozent Neigung nötig. Als Quergefälle sind höchstens 2,5 Prozent zulässig.
Ein rollstuhlgerechter Bodenbelag für innen
Die Vorgaben aus den DIN-Normen, die im öffentlichen Bereich eingehalten werden müssen, brauchen Sie in Ihren privaten Wohnräumen nicht unbedingt umzusetzen. Aber es ist durchaus sinnvoll, wenn Sie sich an den Anforderungen orientieren. Denn auch in Ihrer Wohnung kann Ihnen ein ungeeigneter Bodenbelag das Leben unnötig schwer machen. Und vor allem kann es für Sie gefährlich werden. So lauern dann Gefahren, wenn der Bodenbelag schlecht verlegt ist oder sich im Laufe der Zeit Wellen, abstehende Kanten und andere Stolperfallen bilden. Oder wenn der Boden rutschig wird, wenn er mit Feuchtigkeit und Nässe in Berührung kommt. Dieses Risiko besteht hauptsächlich im Badezimmer, in der Küche, im Eingangsbereich und rund um die Treppe. Kritische Bereiche sind aber auch überall dort gegeben, wo Sie sich aufrichten und aufstehen, also beispielsweise auf der Toilette, vor dem Bett oder vor der Couch. Aber keine Sorge! Die Auswahl an Bodenbelägen, die zu Ihren Bedürfnissen passen, rollstuhlgeeignet sind und gut aussehen, ist riesig. Letztlich ist nämlich jeder Bodenbelag geeignet, der folgende Kriterien erfüllt:
Ein rollstuhlgeeigneter Bodenbelag im Innenbereich muss fest verlegt und reflexionsarm sein, eine ebene und rutschhemmende Oberfläche haben und darf sich nicht elektrostatisch aufladen.
Diesen Anforderungen wiederum werden sehr viele Bodenbeläge gerecht. Im folgenden Abschnitt finden Sie eine Tabelle mit geeigneten Bodenbelägen für Rollifahrer. Im Abschnitt darunter nennen wir Ihnen Bodenbeläge, die weniger gut geeignet sind.
Geeignete Bodenbeläge für Innenräume
| Holzböden | sind recht robust und laden sich nicht statisch auf. Der Rollwiderstand ist vergleichsweise gering und Holzböden gelten als fußwarm. Hinzu kommt die sehr schöne und edle Optik im Naturlook. Allerdings hat Holz einen Nachteil: es arbeitet. Ändern sich die Feuchtigkeitsverhältnisse im Raum, quillt das Holz deshalb auf oder zieht sich zusammen. Wie abriebfest ein Holzboden ist, hängt von der verwendeten Holzart und der Oberflächenbehandlung ab. Grundsätzlich ist ein Parkett- oder Dielenboden aber rollstuhlgeeignet. Sie sollten lediglich auf eine Oberflächenbehandlung mit Hochglanzlack verzichten. |
| Laminat | besteht aus Holzwerkstoffen, die auf Trägerplatten aufgezogen und beschichtet sind. Hochwertiges Laminat kennzeichnet sich durch eine hohe Druck- und Stoßfestigkeit. Zudem ist Laminat recht robust, neigt wenig zu Kratzern und lässt sich gut reinigen. Für den Wohnbereich gibt es die Nutzungsklassen NK 21 bis 23, im gewerblichen Bereich werden die Nutzungsklassen 31 bis 34 verwendet. Der Abriebwiderstand wird durch die Abriebklassen AC1 bis AC6 angegeben. Damit Sie lange Freude an Ihrem Laminat haben, sollten Sie auf eine gute Qualität achten und sich für eine hohe Nutzungsklasse entscheiden. |
| Fliesen | sind unempfindlich, leicht zu reinigen und mit dem Rollstuhl sehr gut befahrbar. Damit der Boden nicht zu rutschig wird, sollten Sie sich aber für Fliesen mit einer rauen Oberfläche entscheiden. Empfehlenswert sind raue Fliesen der Klasse R 9 für den Wohnbereich. Im Badezimmer, in der Küche und in anderen Bereichen, in denen es feucht oder nass werden kann, sollten Sie sogar zu rauen Fliesen der Klasse 10 oder 11 greifen. Mittlerweile gibt es auch Fliesen, die speziell für barrierefreie Wohnungen konzipiert wurden. Fliesen sind in unzähligen Farben erhältlich. Dadurch können Sie verschiedene Bereiche optisch voneinander abtrennen oder Zierfliesen als Orientierungshilfen einbauen. Insgesamt sollten Sie außerdem kleinere Fliesen großen Platten vorziehen. Bei kleineren Fliesen entstehen nämlich automatisch mehr Fugen, was dann auch die Rutschsicherheit erhöht. Zudem sollten Sie sich für eher helle Fliesen mit einer matten Oberfläche entscheiden. |
| Steinböden | bestehen beispielsweise aus Granit, Marmor oder Schiefer. Außerdem gibt es die sogenannten Kunststeinböden. Bei diesen Böden werden Natursteine zerkleinert und anschließend mit Bindemitteln wieder zu Fliesen oder Platten verarbeitet. Ein Natursteinboden sieht sehr schön aus, ist gut zu reinigen und kommt hervorragend mit Druck und großen Beanspruchungen zurecht. Allerdings müssen Sie wie auch bei Keramikfliesen auf eine rutschhemmend ausgeführte Oberfläche achten. Der große Minuspunkt bei Natursteinböden ist, dass sie eher kalt sind und sich auch nur langsam erwärmen. Hinzu kommt der recht hohe Preis. |
| PVC-Beläge | eignen sich für alle Innenräume. Im Wohn- oder Schlafzimmer machen sie eine genauso gute Figur wie in der Küche, im Bad oder im Eingangsbereich. PVC ist robust, pflegeleicht und angenehm weich. Außerdem ist ein solcher Bodenbelag schalldämmend, trittelastisch und gilt als fußwarm. Rutschhemmend ausgerüstet, eignet sich PVC hervorragend für eine barrierefreie Wohnung. |
| Linoleum | wird aus Leinöl und Holzmehl oder Kork hergestellt und auf eine Trägerschicht aus Jute aufgezogen. Linoleum ist antistatisch, strapazierfähig, weich und angenehm warm. Beim Verlegen wird Linoleum vollflächig mit dem Untergrund verklebt und es gibt praktisch keine Fugen. Kleinerer Minuspunkt mit Blick auf die Rollstuhltauglichkeit ist aber, dass Linoleum meist nur rutschhemmend bis zur Klasse R 9 angeboten wird. |
| Elastomerbeläge | sind Gummibeläge, die hauptsächlich aus Kautschuk bestehen. Durch die Verwendung verschiedener Kautschuke können Bodenbeläge für nahezu jeden Einsatzbereich und Verwendungszweck hergestellt werden. Bodenbeläge aus Kautschuk sind strapazierfähig, dauerelastisch, schalldämmend und angenehm weich. Durch kleine Noppen auf der Oberfläche bieten die Bodenbeläge außerdem ein Plus an Sicherheit beim Befahren. |
| Teppich | ist grundsätzlich auch geeignet. Allerdings muss Teppich vollflächig mit einem antistatischen Kleber verklebt werden. Außerdem sollte der Teppichboden nur ein sehr niedriges Flor haben. Bei der Auswahl sollten Sie darauf achten, dass der Bodenbelag als „stuhlrollengeeignet“ gekennzeichnet ist. Dann können Sie ihn auch mit dem Rollstuhl gut befahren. Der große Vorteil von Teppich ist sicher, dass er schön warm ist und Gemütlichkeit ausstrahlt. Nachteilig ist aber, dass sich Teppich nicht ganz so gut reinigen lässt. |
Generell ist wichtig, dass der Bodenbelag strapazierfähig ist und sich gut reinigen lässt. Denn ein Rollstuhl fordert den Boden, beispielsweise wenn Sie sich auf der Stelle drehen. Haben Sie nur einen Rollstuhl, mit dem Sie in der Wohnung und auf der Straße unterwegs sind, werden Sie einen Boden zu schätzen wissen, der sich gut und einfach reinigen lässt. Je nach Erkrankung werden Sie vielleicht sogar einen Bodenbelag brauchen, der mit Desinfektionsmitteln und anderer Chemie zurechtkommt. Aber: Für welchen Bodenbelag Sie sich am Ende entscheiden, hängt von Ihren Bedürfnissen, Ihrem Geschmack und Ihren persönlichen Vorlieben ab. Es gibt kaum Bodenbeläge, die sich überhaupt nicht mit einem Rollstuhl oder einem Rollator vertragen. Zudem besteht bei sehr vielen Belägen die Möglichkeit, nachträglich eine Folie oder eine Beschichtung aufzutragen, um so die Nutzbarkeit, die Rutschfestigkeit und damit die Sicherheit zu erhöhen. Ein ganz wichtiges Kriterium ist und bleibt schließlich der Wohlfühl-Faktor. Auch der schönste Fliesen-, Naturstein- oder PVC-Boden bringt nichts, wenn Sie sich damit nicht anfreunden können und eben lieber einen Holzboden hättest.
Extra-Tipp: Damit Sie ausprobieren können, wie gut Sie auf dem Boden zurechtkommen, sollten Sie sich in einem Fachgeschäft umsehen. Hier sind oft Musterflächen verlegt, die Sie zu Testzwecken befahren können.
Ungeeignete Bodenbeläge für Innenräume
Eigentlich gibt es nur sehr wenige Bodenbeläge, die überhaupt nicht rollstuhlgeeignet sind. Zu diesen Bodenbelägen gehören solche, die
- extrem weich sind,
- hohe Fasern oder lange Schlingen haben,
- sehr glatt oder rutschig sind,
- stark reflektieren,
- hohe Noppen haben,
- nur lose aufliegen.
Auf hochflorige Teppiche, Bodenbeläge aus Sisal oder Kokos und auf Fußmatten, Läufer und Brücken, die einfach nur zur Zierde irgendwo herumliegen, sollten Sie also besser verzichten. Auch glatt polierte Fliesen- und Steinböden oder hochglänzende Holzböden sind keine gute Wahl.
Aber: Am Ende können Sie nur für sich selbst herausfinden, mit welchem Boden Sie gut zurechtkommen. Ein rutschsicherer Bodenbelag beispielsweise ist einerseits natürlich hilfreich. Andererseits führen hohe Anti-Rutsch-Eigenschaften meistens auch zu einem höheren Rollwiderstand. Damit kann es für Sie schwierig und anstrengend werden, den Boden zu befahren.
Ein rollstuhlgerechter Bodenbelag für außen
An einen Bodenbelag im Außenbereich werden andere Anforderungen gestellt als an den Bodenbelag in den Innenräumen. Zwar muss auch der Bodenbelag im Außenbereich rutschsicher, robust und bei jedem Wetter leicht zu befahren und zu begehen sein. Zusätzlich dazu muss der Bodenbelag aber auch der Witterung standhalten. Und er sollte weder zu hell noch zu dunkel sein. Ein sehr heller Belag würde das Licht zu sehr reflektieren und Sie deshalb stark blenden. Auf einem sehr dunklen Boden wird es schwierig, sich in der Dämmerung und in der Dunkelheit zu orientieren. Eine Kante, eine Schwelle, eine Mulde oder ein Loch könnten so schnell zur Gefahrenquelle werden und schlimmstenfalls zu einem Sturz führen.
Ähnlich wie bei den Bodenbelägen für Innenräume ist aber auch die Auswahl bei den rollstuhlgerechten Bodenbelägen für den Außenbereich sehr groß. Als Faustregel gilt:
Ein rollstuhlgerechter Bodenbelag für den Außenbereich muss leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begeh- und befahrbar sein, auch wenn die Witterung ungünstig ist. Er sollte fest sein, eine ebene Oberfläche haben und keine Gefahrenquellen bergen.
Diesen Anforderungen werden verschiedene Bodenbeläge gerecht. In der folgenden Tabelle finden Sie Beispiele für geeignete Bodenbeläge.
Geeignete Bodenbeläge für den Außenbereich
| Elastikplatten | sind rutschfest, witterungsbeständig und formstabil. Sie bestehen aus Kautschuk. Dadurch haben sie eine wärmedämmende Wirkung und mindern Geräusche. Elastikplatten sind sehr leicht zu verlegen und eignen sich hervorragend für Terrassen und Balkone. Sie werden auch unter der Bezeichnung Fallschutzmatten angeboten. |
| Beton | kann flächig oder in Form von Platten verlegt werden. Beton ist unempfindlich gegenüber Hitze und Kälte, strapazierfähig und gut sauber zu halten. Die Oberfläche ist griffig und daher für das Befahren mit dem Rollstuhl bestens geeignet. Mittlerweile müssen Flächen, auf denen Beton oder Betonplatten verlegt wurden, auch nicht mehr nur die typisch graue Farbe haben. Stattdessen ist Beton durch die Zugabe von Farbpigmenten in unterschiedlichen Farben erhältlich. Dadurch können verschiedene Muster und Dekore entstehen, die toll aussehen und Ihnen bei der Orientierung helfen. |
| Asphalt | weist ähnliche Eigenschaften auf wie Beton. |
| Naturstein | ist robust, strapazierfähig und kommt gut mit der Witterung zurecht. Die natürlichen Farben sorgen für eine lebendige und ansprechende Optik. Gleichzeitig können Ihnen Muster mit Farbkontrasten als Orientierungshilfe dienen. Damit die Sicherheit auch bei Regen und Schnee gegeben ist, müssen Sie beim Einkauf aber darauf achten, dass die Natursteinplatten eine rutschfeste Oberfläche haben. Für Wege und größere Flächen bieten sich großformatige Natur- oder Kunststeinplatten an. Für interessante Akzente können kleine Mosaiksteine sorgen. Im Eingangsbereich sind kleine Platten eine gute Wahl. |
| Pflaster | ist leicht und erschütterungsarm begeh- und befahrbar. Durch die Fugen zwischen den Pflasterziegeln oder Pflastersteinen kann Feuchtigkeit und Nässe gut ablaufen. Gleichzeitig unterstützen die Fugen die Rutschfestigkeit, während Ihnen verschiedene Farben und unterschiedliche Muster bei der Orientierung helfen können. Wichtig ist aber, dass Pflaster so verlegt wird, dass eine ebene Fläche mit nur minimalen Höhenunterschieden und Aufwerfungen entsteht. |
| Wassergebundene Decken | sind beispielsweise als Gartenwege grundsätzlich in Ordnung. Allerdings muss dann eine Untergrunddrainage vorhanden sein. Zudem erfordern die Flächen und Wege regelmäßige Pflege, damit eine ebene und feste Oberfläche erhalten bleibt. |
Ungeeignete Bodenbeläge für den Außenbereich
Nicht rollstuhlgeeignet sind Bodenbeläge im Außenbereich, die
- nur lose verlegt sind,
- aufgeschüttet sind,
- rund oder absolut glatt geschliffen sind,
- zu krummen und unebenen Flächen mit Absätzen führen,
- breite, offene Fugen aufweisen,
- sehr dunkel sind oder stark reflektieren.
Sand- und Schotterwege sind deshalb keine gute Wahl. Gleiches gilt für fein geschliffene Stein- und Betonplatten ohne rutschhemmende Beschichtung. Auch auf Rasengittersteine und Großpflaster sollten Sie besser verzichten. Wie gut Sie mit PVC- oder Holzbelägen zurechtkommen, müssen Sie ausprobieren. Prinzipiell sind diese Materialien zwar geeignet. Bei Feuchtigkeit kann sich aber eine seifige Oberfläche bilden, die glitschig und mitunter schwer zu befahren ist.
Die Anforderungen an Zugangswege und den Parkplatz
Wie breit Sie Wege anlegen, wie großzügig Sie Ihren Eingangsbereich gestalten und welche Fläche Sie für Ihren Parkplatz vorsehen, können Sie bei einem Eigenheim natürlich selbst bestimmen. Außerdem hängt es selbstverständlich auch davon ab, wie viel Platz überhaupt vorhanden ist. Sinnvoll kann es aber sein, wenn Sie sich an den geltenden Normen für barrierefreies Bauen orientieren. In Ihrem Privatbereich müssen Sie die Vorgaben zwar nicht umsetzen. Doch als Orientierungshilfe sind sie gut geeignet. Die geltenden Normen sehen folgendes vor:
Gehwege
berücksichtigen zum einen den Platzbedarf als solches. Zum anderen unterscheiden sie danach, ob es im Verlauf des Weges Richtungsänderungen gibt.
- Verläuft ein Weg gerade, sollte er mindestens 120cm breit sein.
- Erfordert der Weg einen Richtungswechsel, sollte er mindestens 150cm breit angelegt werden. Nach spätestens 15m sollte es außerdem eine Bewegungsfläche geben. Diese Bewegungsfläche sollte mindestens 180 x 180cm groß sein. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie anderen Personen ausweichen und sich bei Bedarf auch kurz ausruhen können, ohne dass der Weg versperrt ist.
Die Quer- und die Längsneigung
dürfen bestimmte Gefälle nicht überschreiten. Bei Wegen und Flächen ist eine feste, ebene, leicht befahrbare und rutschsichere Oberfläche Pflicht. Andererseits muss sichergestellt sein, dass Feuchtigkeit und Nässe sicher abgeleitet werden. Eine zu starke Neigung könnte aber zur Folge haben, dass Sie Schwierigkeiten beim Bremsen bekommen oder seitlich abdriften. Um eine gute Befahrbarkeit und gleichzeitig eine ordentliche Wasserabführung sicherzustellen, gilt dass
- die Querneigung höchstens 2,5 Prozent betragen darf.
- die Längsneigung höchstens 3 Prozent betragen darf.
- das Längsgefälle über die gesamte Länge bis zu 6 Prozent betragen darf, wenn es alle 10m eine Fläche gibt, die als eine Art Zwischenpodest dient. Hat das Zwischenpodest aber eine Neigung von mehr als 3 Prozent, muss eine Rampe montiert werden.
Der Pkw-Stellplatz
sollte so groß dimensioniert sein, dass Sie einerseits gut rangieren sowie ein- und ausparken können. Andererseits muss der Platz ausreichen, um bequem aus dem Rollstuhl ins Auto zu wechseln und umgekehrt. Deshalb sollte ein Parkplatz für einen herkömmlichen Pkw mindestens 350cm breit und 500cm lang sein. Nutzen Sie einen Kleinbus, vergrößert sich die empfohlene Länge des Parkplatzes auf 750cm.
Der Eingangsbereich
sollte auf jeden Fall eine ausreichend große Freifläche vor der Haustür beinhalten. Außerdem sollten hier möglichst keine Schwellen oder Stufen vorhanden sein. Ist dies baulich nicht möglich, können Sie auf eine Rampe oder eine Schwellenbrücke zurückgreifen. Sinnvoll ist außerdem, den Eingangsbereich mit entsprechenden Farben, Verlegemustern, Orientierungsstreifen oder Bodenleuchten zu gestalten. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie sich auch bei ungünstiger Witterung sicher orientieren können.